Erstbelehrung §43 Infektionsschutzgesetz von Dietrich-Bonhoeffer-Akademie auf FortbildungsNAVI

Kategorie
Arbeitsorganisation, Service und Verwaltung

Seminarnummer: 4959

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Erstbelehrung §43 Infektionsschutzgesetz

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Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragungswegs minimiert werden.

Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines Arztes, dass Sie an einer Belehrung teilgenommen haben und über richtigen Umgang mit Lebensmitteln informiert wurden.

Das gleiche gilt, wenn Sie

  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Bescheinigung
Den Teilnehmenden wird die Bestätigung der Erstbelehrung nach §43 IfSG ausgehändigt.

Erstbelehrung §43 Infektionsschutzgesetz

Datum: 03.12.2025 , 14:00 - 03.12.2025 , 14:30
Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Akademie Bad Aibling
Referenten:
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