Schlagwörter
Kategorie
Kategorieübergreifend
Seminarnummer: 3693
Erste Hilfe Fortbildung (Auffrischungskurs Ersthelfer*in)
NUR FÜR MITARBEITENDE DER RUMMELSBERGER DIAKONIE
Darum geht es:
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach §26 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV-V1) sind alle Unternehmen verpflichtet, mindestens eine*n Ersthelfer*in ausbilden zu lassen.
Die Anzahl der notwendigen Ersthelfer*innen hängt davon ab, wie viele Beschäftigte im Unternehmen tätig sind.
Schulungsinhalte:
Alle 2 Jahre muss zur Aufrechterhaltung des Status als Erst-helfer*in eine 1-tägige Nachschulung (Fortbildung) erfolgen.
Die Teilnehmenden frischen anhand einer „Lernreise“ und praktischen Übungen ihr Wissen aus der Ausbildung Erste Hilfe auf und trainieren die wichtigsten Schritte im Umgang mit Notsituationen.