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Im Kinder- und Jugendhilfegesetz heißt es: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. “ Was bedeutet dies? Was können Kinder in welchem Alter? Ist Partizipation mehr als die Entscheidung zwischen zwei Angeboten? Wie und in welchem Umfang muss / soll / kann Partizipation stattfinden? Diese und Ihre Fragen werden anhand nachfolgender Ziele in der Fortbildung erarbeitet.
Ziele
- Demokratische Grundprinzipien sind ein Grundrecht
- Wie kann dies in der Einrichtung umgesetzt werden?
- Das Beteiligungsrecht und seine drei Ebenen
- Partizipation von Kindern und die Rolle der pädagogischen Kräfte
- Beteiligung von Kindern in der Einrichtung: Methoden, Beispiele, Erkenntnisse
Methoden
- Präsentation
- Gruppenarbeit
- Film
- Übungen
- Diskussion
Inhalte
- Beteiligung von Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren
- Partizipation
- Kommunikation auf Augenhöhe