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Seminarnummer: 3695
Erste Hilfe Fortbildung (Auffrischungskurs Ersthelfer*in)
NUR FÜR MITARBEITENDE DER RUMMELSBERGER DIAKONIE
Darum geht es:
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach §26 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV-V1) sind alle Unternehmen verpflichtet, mindestens eine*n Ersthelfer*in ausbilden zu lassen.
Die Anzahl der notwendigen Ersthelfer*innen hängt davon ab, wie viele Beschäftigte im Unternehmen tätig sind.
Schulungsinhalte:
Alle 2 Jahre muss zur Aufrechterhaltung des Status als Erst-helfer*in eine 1-tägige Nachschulung (Fortbildung) erfolgen.
Die Teilnehmenden frischen anhand einer „Lernreise“ und praktischen Übungen ihr Wissen aus der Ausbildung Erste Hilfe auf und trainieren die wichtigsten Schritte im Umgang mit Notsituationen.
Ort: Saal des Jugendhilfezentrums Rummelsberg
Referenten: